Allgemeine Geschäftsbediengungen
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Allgemeines
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Für die Geschäftsbeziehung zwischen SCHWITZEREI e.U., dem Trainer MANFRED SCHÜTZ und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
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Kunden sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
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Vertragsgegenstand
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Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
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Der Trainer erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
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Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Trainer.
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Der Trainer kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.
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Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
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Leistungsgegenstand
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Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Sportbekleidungsauswahl, Sportgeräteauswahl, Kleine Ernährungsberatung und Motivationsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
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Der Trainer gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich oder via Online Videocall (u.a. Zoom, Facetime, WhatsApp, etc.) durch den Trainer.
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Folgende Leistungen, die auf www.schwitzerei.at/booking aufgelistet sind werden zusätzlich angeboten.
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Sonstige Leistungen
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Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 21.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per WhatsApp und E- Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Trainers
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Training​
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Die Dauer einer Gruppentraining, Personal-Training-Einheit bzw. alle buchbare Training-Einheiten auf www.schwitzerei.at/booking aufgelistet sind, sofern nicht anders angegeben ist, beträgt standardgemäß 50 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
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Vor Beginn der Personal-Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt.
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Im Rahmen des Beratungsgesprächs bzw. Check-up informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
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Der Beginn des sportlichen Personal Trainings ist nur nach einem obligatorischen Check-up durch den Trainer möglich.
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In den Gruppenkursen finden keine Beratungsgespräche bzw. Check-up durch den Trainer statt.
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Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Trainers/des Kunden bzw. Outdoor je nach Vereinbarung statt.
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Terminvereinbarung
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Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung zwischen dem Trainer/Kunden. Die vereinbarten Termine nach Zusage vom Trainer gelten verbindlich.
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Die Termine erfolgen ausschließlich nach Buchungen über www.schwitzerei.at/booking oder nach Vereinbarung per E-Mail bzw. per WhatsApp.
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Verhinderung, Ausfall und Stornorichtlinien
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Eine kostenfreie Stornierung von Aufträgen, die Trainings- und Personaltrainingsleistungen betreffen, ist nicht möglich.
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Die Absage per WhatsApp oder E-Mail, vereinbarter Trainingstermine ist kostenfrei nur zulässig, wenn diese mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn erfolgt.
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Erfolgt die Absage des Kunden allerdings innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn oder erscheint der Kunde – aus welchem Grund auch immer – nicht zum Training, gilt die entsprechende Trainingseinheit als konsumiert und wird in voller Höhe verrechnet.
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Bei Krankheit (Nachweis vom Arzt erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.
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Sollte die Durchführung eines Trainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
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Bei Krankheit, Unfall, Verhinderung oder Urlaubszeit des Trainers werden die vereinbarten Trainingseinheiten nach Absprache und Möglichkeit nachgeholt oder ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen, ansonsten rückerstattet.
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Erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin verspätet, so verkürzt sich die
Trainingszeit um die Zeit der Verspätung. -
Erscheint der Trainer zu einem vereinbarten Termin verspätet, so verlängert sich die
Trainingszeit um die Zeit der Verspätung. -
Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbartenTrainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
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Obliegenheiten des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren.
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Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits ,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
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Kosten und Zahlungsbedingungen
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Der Kunde erhält für dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar der Einheiten in angegebenen/vereinbarte Höhe.
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Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett voraus zu zahlen.
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Der Kunde erhält vom Trainer eine schriftliche Rechnung per E-Mail.
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Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich und stehen zusätzlich auf der Website www.schwitzerei.at.
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Der Trainer behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
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Auf www.schwitzerei.at/booking gebuchte Termine, sofern nicht anders angegeben, auswählen der Zahlmöglichkeiten zwischen vorgegebene online Zahlungen bezahlt werden oder mittels Überweisung nach Rechnungserhalt oder in Bar vor Ort.
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Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Gesundheitstests, etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
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Die Kosten für einen vermittelten/empfohlenen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
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Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
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Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.
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Sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10 km Einfachentfernung werden 0,80 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
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Der Trainer behält sich das Recht auf Leistungsverweigerung vor, wenn das vereinbarte Entgelt nicht vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit bezahlt wurde.
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Vertragsdauer
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Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen.
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Kündigung vor Ablauf des Vertrages
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Der Kunde hat Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten.
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Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei den es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
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Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets genutzt hat. Jede bis dahin absolvierte Stunde wird dann mit dem Preis eines einzeln gebuchten Personaltrainings berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine neue Rechnung per E-Mail zugeschickt, die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos. Der Kunde erhält den etwaigen Differenzbetrag aus diesen beiden Rechnungen vom Dienstleister erstattet.
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Ab Nutzung von mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Personal-Training-Einheiten.
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Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.
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Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.
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Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
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Haftung und Hinweise
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Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
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Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
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Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
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Der Trainer haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
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Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
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Datenschutz
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Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
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Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.schwitzerei.at/datenschutz
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Geheimhaltung
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Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden (zb. über Gesundheitszustand und Lebensumstände eines Kunden etc.) Stillschweigen zu bewahren, mit Sorgfalt zu behandeln und diese nicht an dritte Person weiterzugeben. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.
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Schlussbestimmungen
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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
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Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
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Salvatorische Klausel
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Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.
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Gerichtstand
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Als Gerichtsstand richtet sich der Sitz des Unternehmens.
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Es gilt das Recht der Republik Österreich.
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Stand 11. August 2024